Der Bund fördert über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bis 31.12.2026 noch Investitionen in energieeffiziente stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Gefördert werden vor allem Anlagen und Nachrüstungen in stationären, gewerblichen Einrichtungen – also auch in Krankenhäusern und kirchlichen Einrichtungen – wenn damit Energieeffizienz und Klimaschutz verbessert werden. Förderfähig sind u. a. Neuanlagen, Nach- und Umrüstungen sowie bestimmte Komponenten wie Speicher, Luftkühler, Rückkühler oder Systeme zur Abwärmenutzung.
Hinweis: Die Richtlinie läuft endgültig am 31.12.2026 aus und wird nicht verlängert. Anträge müssen elektronisch gestellt werden, und mit der Maßnahme darf erst nach dem Zuwendungsbescheid begonnen werden. Weitere Informationen gibt es auf der BAFA-Seite: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html

