Die wesentlichen geplanten Änderungen, die allerdings noch nicht beschlossen sind:
Einführung von vier Leistungsbudgets für die häusliche Pflege geplant:
- Entlastungsbudget (aktuell: Pflegegeld): umfasst auch Pflegehilfsmittel
- Sachleistungsbudget (aktuell Pflegesachleistung)
- Sozialraumbudget (aktuell: Entlastungsbetrag): zukünftig geplant nur noch für Pflegegrad (PG) 2 bis 5; Anhebung von 131 auf 175 €, für pflegebedürftige Kinder & junge Menschen (mit Behinderung) bis 25. Lebensjahr 300 €. Soll zukünftig nicht mehr für Leistungen der Pflegedienste und der Tagespflege eingesetzt werden dürfen!
- Überbrückungsbudget für Akut- und Notsituationen: Pflegesachleistungen für Notdienst eines ambulanten Pflegedienstes (§ 39a neu) oder als Kurzzeitpflege (§ 42 neu) und Schaffung von Akut-Kurzzeitpflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen bei Finanzierung der Vorhaltekosten, Überbrückungsversorgung – auch nutzbar für Urlaubspflege.
Die Verhinderungspflege soll finanzneutral in den 4 Budgets aufgehen.
Weitere Änderungen
- Geplante Einführung einer Pflegebegleitung ab dem 01.01.2027 in Verantwortung der Pflegekassen (§§ 7c und 7d neu): Einbeziehung der Pflegestütztpunkte und der Kommunen sowie Möglichkeit zur Beauftragung Dritter, d. h. der Pflegedienste. 45 Pflegekurse als Gruppenkurse (auch online) sollen erhalten bleiben; die individuelle Begleitung nach § 45 daheim geht in das Budget für die Pflegebegleitung ein.
- Geplante Auswirkungen auf PG 1: Wegfall des Entlastungsbetrags, dafür Fokus auf Prävention durch Anspruch auf Pflegebegleitung.
- Geplante Auswirkungen auf PG 2 und 3: Hälftige Zahlung des Entlastungsbudgets (bisheriges Pflegegeld) für intensivierte Pflegebegleitung; bis zur Einführung einer Pflegebegleitung Anspruch auf zwei zusätzliche Beratungsbesuche nach § 37 III SGB XI.
- Schwellenwerte für Zugang zu den PG soll auf Empfehlungen des Abschlussberichts Wingenfeld 2013 angepasst werden.
- Pflegende Angehörige: Geplante Reduzierung der Rentenpunkte nach PG von heute 100 % (Referenzwert für den jeweiligen PG) auf 70 %. Geplante Abschaffung der Flexi-Rentenregelung für pflegende Angehörige (aktuell zusätzliche Rentenpunkte von 99,99 % möglich).
- Geplante Finanzierung:
- Jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge anhand der durchschnittlichen Kerninflationsrate.
- Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, Anpassung Familienmitversicherung und Verbeitragung Minijobs (analog GKV-BStabG).
- Erhöhung Kinderlosenbeitrag um 0,1 % von 0,6 % auf 0,7 %.
- Tariftreue: geplante Aussetzung der Tarifbindung und Tarifpflicht (Tarifanwender) für 4 Jahre vom 02.01.2027-31.12.2030. Die am 1. Januar 2027 gezahlten Löhne sollen jedoch von den Einrichtungen weiter gezahlt werden müssen. Wiedereinführung der Meldepflichten für die Tarifbindung ab 01.01.2030.
- Digitalisierung: geplanter Langzeitpflegezukunftsfonds in Höhe von 1,6 Mrd. € aus dem Bundessondervermögen für Pflegedienste und Tagespflege. Und geplante Einführung eines digitalen Pflegecockpits zum besseren Leistungsüberblick für die Pflegebedürftigen.
- Geplante Verbesserung der kommunalen Pflegestrukturplanung durch Einführung einer digitalen Datenplattform zur Übertragung regionaler Pflege- und Versorgungsstrukturdaten.
- Angehörigen-Entlastungsgesetz: soll im Gefolge des PNOG durch das BMAS vorgelegt werden; geplant ist die Rücknahme der 100.000 € Jahresbruttogrenze.
Die Caritasgemeinschaft teilt die Sicht der Profession Pflege, dass die Reform zu stark auf Beitragssatzstabilität und Ausgabenbegrenzung ausgerichtet ist, während die Sicherung der pflegerischen Versorgung zu wenig im Mittelpunkt steht. Besonders problematisch sind die geplante Aussetzung der Tariftreue in der Langzeitpflege, die Begrenzung von Lohnsteigerungen sowie das Fehlen verbindlicher Maßnahmen zur Personalsicherung, Qualifizierung und Pflegequalität.
