Assistierter Suizid: Deutsche Bischöfe veröffentlichen Erklärung „Den Weg des Lebens gehen“
Die deutschen Bischöfe haben die Erklärung „Den Weg des Lebens gehen“ veröffentlicht. Die Leitlinien befassen sich mit der Prävention von Suiziden und dem Umgang mit Suizidwünschen in Einrichtungen katholischer Trägerschaft.
Die 67-seitige Erklärung vom 26. Januar 2026 wurde vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 erarbeitet. Dieses Urteil betrifft die Aufhebung des Verbotes der geschäftsmäßigen Suizidassistenz.
Besonders hervorzuheben ist das gemeinsame Geleitwort von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, und Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.
Die Leitlinien sind in einem intensiven interdisziplinären Arbeitsprozess entstanden. Beteiligt waren Fachleute aus Pflege, Medizin, Ethik, Theologie, Sozialwissenschaften und Recht.
Zentrale Gedanken der Leitlinien
Die Leitlinien beschreiben, wie Einrichtungen in katholischer Trägerschaft mit Suizidwünschen umgehen können. Im Mittelpunkt stehen dabei eine lebensbejahende Haltung, Schutzräume für das Leben und eine sensible Begleitung von Menschen in Krisensituationen.
Zu den Grundgedanken gehören:
- Einrichtungen in katholischer Trägerschaft stehen für eine Kultur der Lebensbejahung.
Sie verstehen sich als Schutzräume für das Leben. Für Sterbehilfevereine gilt deshalb ein Werbe- und Hausverbot. - Todeswünsche sollen offen und sensibel angesprochen werden.
Menschen mit Suizidgedanken brauchen eine achtsame Begleitung, die zuhört, ernst nimmt und unterstützt. - Leitbilder, Hausordnungen und Heimverträge schaffen Klarheit.
Sie sollen nach innen und außen deutlich machen, dass Suizidassistenz in Einrichtungen katholischer Trägerschaft nicht erwünscht ist. - Einrichtungen sollen Handlungsalternativen anbieten.
Dazu gehören Suizidprävention, eine hospizlich-palliative Kultur in Alten- und Pflegeheimen sowie Schulungen für Mitarbeitende. - Begleitung braucht Haltung und klare Grenzen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kann niemand verpflichtet werden, Suizidassistenz zu leisten. Eine Ablehnung kann mit dem Selbstverständnis der Einrichtung, mit professionsethischen Werten oder mit der persönlichen Haltung begründet werden. Auch der Deutsche Ethikrat unterstreicht diese Position.
Die Leitlinien enthalten außerdem Formulierungsbeispiele für einrichtungsbezogene Orientierungshilfen.
Die Erklärung kann im Shop der Deutschen Bischofskonferenz kostenlos heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können dort zum Preis von 0,52 Euro pro Stück zuzüglich Versand bestellt werden.
