Die zentralen Änderungen am GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ab dem 01.01.2027 sind:

  • Pflegebudget im Krankenhaus: Tarifsteigerungen werden nur noch begrenzt berücksichtigt, die Obergrenze orientiert sich an der Grundlohnrate minus 1 %. Dies wird der pflegefachlichen Weiterentwicklung massiv schaden, da die Kliniken weniger Spielraum haben werden, zusätzliches Personal oder höhere Qualifikationen über das Budget abzubilden. So steigt die Gefahr, dass pflegefremde Aufgaben auf Pflegefachpersonen verlagert oder akademisch qualifizierte Kräfte aus Kostengründen nicht eingestellt werden.
  • Die seit 1. Juli 2024 geltende Personaluntergrenzenregelung im KHAG wird gestrichen. Damit entfällt auch die PPR 2.0, noch bevor ihre Wirksamkeit ausgewertet wurde. An ihrer Stelle tritt nur noch eine allgemeine Vorgabe zur Personalausstattung: Krankenhäuser müssen ausreichend Personal vorhalten. Aus Sicht der Profession Pflege ist das nicht ausreichend, weil ohne verbindliche Vorgaben die Gefahr besteht, dass eine angemessene pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht gesichert ist!
  • Grundsatz des Gesetzes ist die Umsetzung der „einnahmeorientierten Ausgaben“, h., die Vergütungssteigerungen werden grundsätzlich an die Grundlohnrate geknüpft abzüglich 1 % für die Jahre 2027-2029, wie von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen.
  • Tarifbindung Häusliche Krankenpflege, Reha und Vorsorge, Haushaltshilfe, AKI: Grundlohnrate minus 1 % für die Jahre 2027-2029. Hälftige Refinanzierung der Differenz zwischen der jeweiligen Tarifsteigerung und der Grundlohnrate minus 1 %.
  • Ärztliche Vergütung: Kopplung an die Grundlohnrate minus 1 % und Wegfall sämtlicher extrabudgetärer Vergütungen. Ausnahmen: kinder- und jugendpsychiatrischer Vergütungen & komplexer Behandlungsfälle.
  • Versicherte: Wegfall Dynamisierung Zuzahlungen, weitere Ausnahmen bei Familienmitversicherung, Einführung Teil-AU, Wegfall der Information für Versicherte über die Erhöhung des Zusatzbeitrags.
  • Zuckersteuer: sie soll direkt dem Gesundheitsfonds zukommen, 2027: 650 Mio. Ab 2028 sind 450 Mio. vorgesehen, da man erwartet, dass die Zuckerindustrie ihre Produkte bis dahin umgestellt hat.

Aus Sicht der Profession Pflege setzt das GKV-BStaBG vor allem auf kurzfristige Ausgabendeckelung und berücksichtigt den tatsächlichen Personal- und Strukturbedarf zu wenig. Besonders kritisch sind die Begrenzung von Tarif- und Personalkosten über die Grundlohnrate sowie die Einschnitte in der Refinanzierung pflegerischer Leistungen in Krankenhaus und ambulanter Versorgung. Damit wird Pflege erneut vor allem als Kostenfaktor behandelt, obwohl sie zentral für Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Personalbindung ist. Es drohen weitere Belastungen der Arbeitsbedingungen und eine Schwächung der pflegerischen Versorgungssicherheit.

Kommentare sind deaktiviert