Referentenentwurf zur Beteiligungsverordnung veröffentlicht
Maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (MOPs)
Am 12.09.2025 wurde der Referentenentwurf der Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe (PfleBerBeteiligungsV) auf Bundesebene veröffentlicht, die im BEEG vorgesehen sind. Darin ist festgelegt, dass allein der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) diese Funktion nach den vorgegebenen Kriterien erfüllt. Folgende Kriterien werden zugrunde gelegt: „Maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene im Sinne des § 118a Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sind Organisationen, die
- sich nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorrangig für die Belange der Pflegeberufe, insbesondere die weitere Professionalisierung der Pflegeberufe und eine fachlich und wissenschaftlich fundierte Qualitätsentwicklung in der Pflege einsetzen,
- durch ihre Mitglieder in jedem Bundesland repräsentiert sind,
- in ihrer inneren Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen,
- gemäß ihrem Mitgliederkreis und ihrer Organisationsstruktur sowie ihrer Aufgabenstellung dazu berufen sind, die unter Ziffer 1. genannten Belange der Pflegeberufe auf Bundesebene zu vertreten,
- zum Zeitpunkt der Anerkennung mindestens drei Jahre bestehen und in diesem Zeitraum im Sinne der Nummer 1 bundesweit tätig gewesen sind,
- die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten; dabei sind Art und Umfang der bisherigen Tätigkeit, der Mitgliederkreis, ihre Aufgabenstellung und die Leistungsfähigkeit, auch hinsichtlich ihrer Fähigkeit, die Belange der Pflegeberufe bundesweit einzubeziehen, zu berücksichtigen,
- durch Offenlegung ihrer Finanzierung nachweisen können, dass sie neutral und unabhängig arbeiten, und
- gemeinnützige Zwecke verfolgen.“ (PfleBerBeteiligungsV)
Wir halten den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für noch nicht ganz ausgereift. Eine zusätzliche Beteiligung der bestehenden Landespflegekammern halten wir für dringend geboten, denn nur sie sind legitimiert, alle Pflegefachpersonen des jeweiligen Bundeslandes zu vertreten. Daher sind sie auf Bundesebene zwingend zu berücksichtigen.
