Neue Verordnung stärkt die verbindliche Beteiligung der Pflege an zentralen Entscheidungen im Gesundheitswesen

Der Deutsche Pflegerat (DPR) ist als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene bestätigt worden – ein wichtiger Meilenstein für die professionelle Pflege in Deutschland. Dazu wurde die Pflegeberufebeteiligungsverordnung verabschiedet und ist nun in Kraft getreten. Sie regelt, wie der DPR weitere Organisationen in den Diskurs einbindet und künftig formal an Entscheidungen nach SGB V und XI beteiligt wird.

Damit erhält die Pflege erstmals eine rechtlich klar definierte und dauerhaft gesicherte Stimme in zentralen Gremien der Gesundheits- und Pflegeversorgung – von Richtlinien über Verträge bis hin zu grundlegenden Fragen des „Scope of Practice“ der Pflegefachpersonen. Für die Profession bedeutet das: mehr verbindliche Beteiligung, mehr Gestaltungsspielraum und eine deutlich gestärkte Position in der bundesweiten Selbstverwaltung.

Dies ist ein wichtiger Schritt für die Profession Pflege so lange bis Pflegekammern in allen Bundesländern installiert sind und die Bundespflegekammer wieder die Arbeit aufnehmen kann.

Kommentare sind deaktiviert