Fördergeld für bis zu 180 Konzepte

Zur Etablierung innovativer Praxisanleitungskonzepte stellt das Bayerische Landespflegeamt auf Beschluss des Bayerischen Landtags einen Praxisanleitungsbonus in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Insgesamt können mit dem Geld bis zu 180 Konzepte gefördert werden. Bewerbungen für den Bonus sind ab 01.04.2025 beim Landesamt für Pflege möglich. Die Unterlagen können bis 30.11.2025 eingereicht werden. Die Förderung wird nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen vergeben. Die Praxisanleitungskonzepte sollen anschließend als Best-Practice-Beispiele allen Praxisanleitungen in Bayern zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden. Ein Leitfaden sowie die zur Einreichung notwendigen Formulare finden Sie auf der Website des Landesamts für Pflege: