Neue Bundesgesundheitsministerin
Nina Warken wurde am 06.05.2025 als Bundesministerin für Gesundheit ernannt. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Rechtsanwältin seit 2013 Mitglied des Bundestags. Frau Warken hat die Entwürfe zum Pflegekompetenzgesetz und zum Pflegefachassistenzgesetz je in aktualisierter Form wieder in den politischen Gesetzgebungsprozess eingebracht. Im Juli gab es die Möglichkeit zur Stellungnahme und Anfang August wird der Kabinettsentwurf erwartet.
- Pflegekompetenzgesetzentwurf: Geplant sind Änderungen in mehreren Sozialgesetzgebungsbüchern, um eine Grundlage für mehr Verantwortung, Autonomie und Sichtbarkeit der Pflegeberufe zu schaffen. Nachbesserung ist jedoch noch nötig, z. B. bei der aktuell vorgesehenen Kompetenzerweiterung, da sich diese zu starke Orientierung an ärztlichen Diagnosen orientiert. Wichtig ist stattdessen eine pflegefachlich und -wissenschaftlich fundierte Kompetenzerweiterung, die auch die unterschiedlichen Qualifikationen von Pflegefachpersonen mit einbezieht. Weiter muss auch die geplante Interessensvertretung auf Bundesebene mit Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechten ausgestaltet sein, da eine reine Anhörung keinesfalls ausreichend ist.
- Pflegefachassistenzgesetzentwurf: Geplant ist eine 18-monatige bundeseinheitliche Ausbildung auf DQR-Niveau 3 (Deutscher Qualifikationsrahmen). Der Mittelschulabschluss wird Zugangsvoraussetzung sein. Einen Zugang ohne Schulabschluss, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, lehnen wir strikt ab. Die Anforderungen an den Pflegefachassistenzberuf sind hoch und es wird mit Menschen gearbeitet. Dazu braucht es ein Mindestmaß an Zugangsvoraussetzungen, wie z. B. auch das vorgesehene B2-Niveau im sprachlichen Bereich. Zudem haben wir in unserer Stellungnahme dafür plädiert, dass die Frist für die Erfüllung der Mindestanforderungen an Pflegeschulen (§ 9 PflBG) nicht bis 2035 verlängert wird, sondern maximal bis 2032. Gleichzeitig muss die Zeit bis dahin mit geeigneten Anreizen und Maßnahmen genutzt werden, um ausreichend Pflegepädagogen & Pflegepädagoginnen auf Masterniveau auszubilden.
