Befugniserweiterung und Entbürokratisierungsgesetz
BEEG; ehemals Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
Vor der 1. Lesung am 11.09. im Bundestag fand eine Umbenennung des Gesetzentwurfs statt. Nun ist der Gesetzentwurf in die Fachausschüsse zur weiteren Befassung verwiesen unter Federführung des Gesundheitsausschusses. Alle ca. 80 Stellungnahmen der Verbände sind über die → Homepage des BGM abrufbar.
Der Gesetzentwurf ist ein entscheidender Schritt, um die vorhandenen Kompetenzen von Pflegefachpersonen besser zu nutzen. Die Befugnisse für Pflegefachpersonen müssen klar und verbindlich geregelt sein, damit sie eigenverantwortlich handeln können. Dabei ist wichtig, dass der pflegefachliche Kern nicht verwässert wird. Deshalb braucht es verbindliche Mitgestaltungsrechte für Pflegeorganisationen auf Bundesebene sowie eine dauerhaft finanzierte, hauptamtliche Struktur für die Interessensvertretung der Pflegeberufe – solange es noch keine Pflegekammern in allen Bundesländern gibt.
Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
PflFachAssG
Am 11.09. fand die 1. Lesung im Bundestag statt mit Verweis in die Fachausschüsse. Alle 39 Stellungnahmen der Verbände sind über die → Homepage des BMFSFJ abrufbar (unter „Weitere Informationen zum Gesetz“ und dann im Zeitstrahl unter „Einleitung Länder- und Verbändeabstimmung)
Eine bundeseinheitliche Ausbildung, die alle 27 unterschiedlichen Landesregelungen ersetzt, ist ein großer Fortschritt. Sie verbessert die Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität und kann einen attraktiven Einstieg in den Pflegeberuf darstellen. Für eine gelingende Umsetzung sind verlässliche Standards, eine Durchlässigkeit zur dreijährigen Pflegeausbildung und Konsequenz erforderlich.
Die beiden Gesetzentwürfe beinhalten wichtige Impulse zur Stärkung unseres Berufs. Deshalb müssen sie entschlossen und zügig umgesetzt werden.
