Nach intensiven Verhandlungen innerhalb der Koalition am vergangenen Wochenende und einer bislang beispiellosen Verkürzung der Beratungsfrist für das Kabinett wurde das PNOG am 30.09. im Kabinett beschlossen (aber noch nicht im Bundestag!!!). Anbei eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen zum Referentenentwurf (siehe letztes Pflege Aktuell vom 29.07.2026):

Positiv:

  • Pflegebegleitung: Fristverschiebung auf den 01.01.2029 (§ 7c und d)
  • Wegfall hälftige Kürzung bei erstmaligen Bezug Entlastungsbudget für PG 2 und 3 (§ 37)
  • stationär: Wegfall der Verlängerung der Verweildauerstufen (§ 43c)
  • Erhöhung Überbrückungsbudget (§ 39): Einheitlicher Betrag für alle PG mit 2.285 €

Negativ:

  • Verschiebung der Dynamisierung von 2028 auf 2029 (§ 30)
  • Entlastungsbudget: Leichte Absenkung PG 2; 386-> 380 € und PG 3: 638 auf 630 €) (§ 36); dafür Aufstockung um 1 € bei PG 4 und 5 (§ 37)

Finanzierung:

  • Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,3% auf 0,9 % (§ 55)
  • Erhöhung der BBG „nur“ auf Niveau GKV-BStabG, d. h., um 300 € (§ 55)
  • Die Tarifbindung bleibt weiter ausgesetzt; aber Personal- und Sachaufwendungen sind weiterhin als wirtschaftlich anzuerkennen

Die Strukturkommission soll am 7. Oktober 2026 eingesetzt werden und ihre Arbeit bis Ende März 2027 abschließen.

Kommentare sind deaktiviert