Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“
Die Ergebnisse der Begleitforschung ergaben im stationären Bereich eine statistisch signifikante Korrelation zwischen der Wirkung hinsichtlich der Mobilität und der sozialen Teilhabe. Für den ambulanten Bereich war die Datenlage leider nicht hinreichend.
Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt deshalb den Pflegeeinrichtungen und -diensten im SGB XI Bereich die Einführung des Expertenstandards in der Fassung vom 19.11.2020, der als PDF abrufbar ist.
