Pflegefachliche Expertise sollte in allen Krankenhausvorständen verankert sein

Mit der Änderung des § 107 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ist eine ständige pflegerische Leitung für die pflegerischen Belange notwendige Voraussetzung zur Führung eines Krankenhauses. Was für uns wie eine Selbstverständlichkeit klingt, wurde an vielen Stellen ausgehöhlt und die Pflegedienstleitung bzw. Pflegedirektion abgeschafft sowie die Profession Pflege z. B. dem ärztlichen Leiter unterstellt. Wir setzen uns mit dem DPR dafür ein, dass pflegefachliche Expertise nun fest in allen Krankenhausvorständen verankert wird: