Basiswissen inkl. neues Ehegattenvertretungsrecht

Beschreibung:

Betreuungsrecht – Basiswissen und die starken Änderungen zum 01.01.2023 inkl. dem neuen, komplizierten Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB)

  • Häufige Rechtsirrtümer bei Betreuung und Vollmacht
  • Stärkere Rechte für Betreute seit 01.01.2023
  • Behandlungsverweigerung auch durch beeinträchtigte Patienten
  • Fälle, Grenzen und die Formalien bei FEM und Zwang
  • Das knappe und komplizierte Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB)
  • Aktuelles zur „Sterbehilfe“ sowie zur Patientenverfügung

Ziele:

Wir beseitigen durch eine verständliche Fortbildung elementare Rechtsirrtümer, gerade aus der Überschätzung von Betreuer- und Ehegattenrechten. Die
ganz neuen Formalien bei Betreuung und Vollmacht müssen sitzen. Das neue Ehegattenvertretungsrecht aus § 1358 BGB enthält gefährliche Fallstricke. Es gilt nur in ganz beschränkten Lebensbereichen und auch nur für 6 Monate(!). Oft geht Betreutenwille vor Betreuerwille.

Durch Fallbeispiele soll Wissen gefestigt und danach Hausstandards praktikabel und sicherer gestaltet werden können.


Zielgruppe:

EL, PDL, SL, WGL, PP, PA, PB, QB, PFP und Interessierte


Referent:

Hubert Klein, Rechtsanwalt, Fachautor und mehrfach Lehrbeauftragter im Gesundheitsrecht (u.a. Ka-tHO Köln)


Kursbegleitung:

Claudia Hauck, MScN, Krankenschwester für Reha, Geschäftsführerin


Termin / Zeit:

Mittwoch, 19.11.2025 | 09:00 – 16:30 Uhr


Ort:

Kolpinghaus Nürnberg e. V.
Kolpinggasse 23-27, 90402 Nürnberg
Tel. 0911 206920
www.nuernberg.kolpinghaeuser.eu


Kosten:

199,- € / 169,- € für Mitglieder der Caritas-Gemeinschaft Bayern e.V.; inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke


Anmeldeschluss:

17.10.2025


Hinweis:

Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit gemacht.

Icon
Betreuungs- und Stellvertretungsrecht 19.11.2025

PDF-Datei für Information und Anmeldung

Anmeldung