Basiswissen inkl. neues Ehegattenvertretungsrecht
Beschreibung:
Betreuungsrecht – Basiswissen und die starken Änderungen zum 01.01.2023 inkl. dem neuen, komplizierten Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB)
- Häufige Rechtsirrtümer bei Betreuung und Vollmacht
- Stärkere Rechte für Betreute seit 01.01.2023
- Behandlungsverweigerung auch durch beeinträchtigte Patienten
- Fälle, Grenzen und die Formalien bei FEM und Zwang
- Das knappe und komplizierte Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB)
- Aktuelles zur „Sterbehilfe“ sowie zur Patientenverfügung
Ziele:
Wir beseitigen durch eine verständliche Fortbildung elementare Rechtsirrtümer, gerade aus der Überschätzung von Betreuer- und Ehegattenrechten. Die
ganz neuen Formalien bei Betreuung und Vollmacht müssen sitzen. Das neue Ehegattenvertretungsrecht aus § 1358 BGB enthält gefährliche Fallstricke. Es gilt nur in ganz beschränkten Lebensbereichen und auch nur für 6 Monate(!). Oft geht Betreutenwille vor Betreuerwille.
Durch Fallbeispiele soll Wissen gefestigt und danach Hausstandards praktikabel und sicherer gestaltet werden können.
Zielgruppe:
EL, PDL, SL, WGL, PP, PA, PB, QB, PFP und Interessierte
Referent:
Hubert Klein, Rechtsanwalt, Fachautor und mehrfach Lehrbeauftragter im Gesundheitsrecht (u.a. Ka-tHO Köln)
Kursbegleitung:
Claudia Hauck, MScN, Krankenschwester für Reha, Geschäftsführerin
Termin / Zeit:
Mittwoch, 19.11.2025 | 09:00 – 16:30 Uhr
Ort:
Kolpinghaus Nürnberg e. V.
Kolpinggasse 23-27, 90402 Nürnberg
Tel. 0911 206920
www.nuernberg.kolpinghaeuser.eu
Kosten:
199,- € / 169,- € für Mitglieder der Caritas-Gemeinschaft Bayern e.V.; inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke
Anmeldeschluss:
17.10.2025
Hinweis:
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit gemacht.
PDF-Datei für Information und Anmeldung

 
						 
						 
						 
						 
						