Vorbehaltsaufgaben sichtbar machen und vertreten

Beschreibung:

Gesetzlich sind erstmals Aufgaben für die Pflegefachkräfte festgelegt, die nur von den Personen ausgeführt
werden dürfen, die dazu auch in ihrer Ausbildung die Kenntnisse erworben haben und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung besitzen.

Was bedeutet das für Pflegende in der Praxis?

Folgende Themen werden wir im Kurs bearbeiten:

Inhalte:

  • Definition und gesetzliche Verortung
  • Was bedeutet „Vorbehaltsaufgaben“?
  • Wie waren diese Aufgaben in den alten Pflegegesetzen geregelt?
  • Was ist neu? Wer übernimmt welche Aufgaben?
  • Was bedeutet das berufspolitisch für den Berufsstand Pflege?
  • Fallarbeit zum Thema Kommunikation, Haltung

Ziele:

  • Kenntnisse, was Vorbehaltsaufgaben sind und was die gesetzlichen Grundlagen sind
  • Vertreten der Vorbehaltsaufgaben nach Außen
  • Diskussion auf Grundlage des aktuellen Stands

Zielgruppe:

EL, SchL, PDL, SL, WGL, PP, PA, PB, QB, PFP


Referentin:

Edith Schuster, M. A., Pflegepädagogik, Angewandte Bildungswissenschaften, Fachreferentin im Spitzenverband für ambulante Dienste, Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V.


Kursbegleitung:

Claudia Hauck, MScN, Gesundheits- und Krankenpflegerin für Reha, Geschäftsführerin


Termin / Zeit:

Donnerstag, 03.12.2024 | 09:00 – 16:30 Uhr


Ort:

Caritas-Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe Bayern e. V., Lazarettstr. 1a, 80636 München


Kosten:

155,80 € / 125,80 € für Mitglieder der Caritas-Gemeinschaft Bayern e.V.; inkl. Seminarunterlagen, Mittagsimbiss und Pausengetränke


Anmeldeschluss:

31.10.2024

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Vorbehaltsaufgaben sichtbar machen 03.12.

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