Caritas-Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberaufe Bayern e.V. Aktuell

 

Durch die EU wird die Anhebung der schulischen Anforderungen von 10 auf 12 Jahre als Zugangsvoraussetzung für die Krankenpflegeausbildung gefordert. In nur drei von 27 EU-Ländern sind 10 Jahre als Zugangsvoraussetzung festgelegt. Eine EU-konforme Ausbildung und damit eine EU-weite Anerkennung in der allgemeinen Krankenpflege sind auch in Deutschland sicherzustellen.

 

Die Versorgung von gerontopsychiatrisch veränderten Menschen in unseren Krankenhäusern soll verbessert werden. Dies ist das Ziel des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit. Nach Schätzungen haben 10-15 % der Patienten im Krankenhaus, die wegen einer somatischen Erkrankung behandelt werden, auch demenzielle Symptome. Inzwischen liegt eine Broschüre mit „20 Empfehlungen für Krankenhausträger zur Verbesserung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen" vor,

Download unter: www.stmug.bayern.de/gesundheit/krankenhaus/

behandlungszentren/geriatrie/index.htm.

Bitte empfehlen Sie diese Broschüre weiter. Es wird darin u. a. darauf hin gewiesen, dass Altenpflege-kräfte mit gerontopsychiatrischer Zusatzqualifikation die Pflegekräfte im Krankenhaus als Mentoren unterstützen könnten. Daneben wird zurzeit ein spezielles Verfahren erprobt, mit diesem soll bereits bei der Krankenhausaufnahme ein Mensch mit der Nebendiagnose Demenz erkannt und der entsprechenden ergänzenden Behandlung und Pflege zugeführt werden.

 

Aufbau von Teams zur mobilen geriatrischen Rehabilitation. In Bayern sollen künftig mobile Reha-Teams ältere Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt in ihrer Wohnung betreuen. Älteren Menschen soll ermöglicht werden, möglichst lange im häuslichen Umfeld zu leben. Bayern wird die Modellprojekte zur therapeutischen Betreuung von älteren Menschen im eigenen Hause durch eine Anschubfinanzierung von 100.000 Euro fördern.

 

Ja zum Modellprojekt: Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe. Die entsprechende Richtlinie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung eines Modellvorhabens geschaffen (§ 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V). Die Pflegekräfte könnten bald als Leistungserbringer gelten. Ein vom GKV Spitzenverband und dem Deutschen Pflegerat entwickelter Vorschlag hat sich durchgesetzt. Für die eigenverantwortliche Durchführung der Behandlungsmaßnahmen sollen sich die Angehörigen der Pflegeberufe ergänzend qualifizieren. Wir halten Sie auf dem Laufenden, auf welche Weise, in welchem Umfang und für welche Leistungen diese zusätzliche Qualifizierung geschehen soll.

 

Zur Vermeidung einer Mangelernährung von Menschen mit Pflegebedarf hat ein Forscherteam von Pflegewissenschaftlern an der Universität Witten/Herdecke (UW/H) in Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelgroßhändler BLF ein unkompliziert zuzubereitendes, würzig schmeckendes und erschwingliches hochkalorisches, Nahrungsmittel entwickelt und in zwei Pflegeeinrichtungen getestet.
Weitere Informationen unter: www.k400.de

 

Literaturhinweis: „Festgenagelt sein" Der Prozess des Bettlägrigwerdens, Angelika Zegelin, Roberts Bosch Stiftung, Reihe Pflegewissenschaft, Verlag Hans Huber, Bern ISBN 978-3-456-84211-0. Wie kommt es zur „Bettlägerigkeit" und was haben die Pflegenden damit zu tun?

Oder anders gefragt, kennen Sie auch „Fälle" wo keiner mehr erklären kann wie es zu einer „Bettlägerigkeit" gekommen ist?

 

 

Maria Kober, Dez. 2011